§. 72. Das Kaiserthum und das Papftthum. 195
lien wieder großes Ansehen zu verschaffen wußte, und durch
einen Vertrag mit dem kinderlosen König Rudolf Iii von
Burgund das burgundische Reich (das sich tm 0. Jahr-
hundert aus Hoch- und Niederburgund als ein eigenes König-
reich gebildet hatte) mit Deutschland vereinigte; worauf
sein Sohn, der strenge Heinrich Jh der Schwarze
(1039 —1056), mit unbeschränkter königlicher Macht über
alle seine Vasallen schaltete, und der durch Streitigkeiten um
den päpstlichen Stuhl zerrütteten Kirche dadurch aufhalf, daß
er viermal würdige deutsche Bischöffe zur-päbstlichen
Würde beförderte.
Dagegen gerieth sein Sohn Heinrich iv(1056—1106),
den er als kaum sechsjähriges Kind hinterließ, als er zur
Regierung kam, sowohl mit den Fürsten, als auch mit der
Kirche in das beklagenswertheste Mißverhältniß. Eine sich
widersprechende Erziehung, die ep in seiner Zugend zuerst
vom Erzbischof Hanno von Köln und nachher vom Bischof
Adalbert von Bremen erhielt, verdarb seinen Character,
und besonders machte ihn der schädliche Einfluß des Letzter«
zu einem Wüstling und Tyrannen.
Seine Verachtung gegen die Fürsten, und besonders seine
Mißhandlung der sächsischen, brachte alle Sachsen gegen
ihn auf, so daß diese nach vergeblichen Vorstellungen endlich
gegen ihn aufstanden und ihn aus ihrem Lande zu fliehen
zwangen. Mit Mühe brachte er einen Theil der andern
Fürsten dahin, daß sie ihm zur Unterdrückung des Aufstandes
behülflich waren. Weil er aber nachher die Gefangenen nicht
frei gab, so wendeten sich die Sachsen mit ihren Klagen an
den Papst Gregor Vh.
Diesem kühnen und Willensstärken Geiste war dieser Anlaß
willkommen, um die Kirche aus den Banden der weltlichen
Gewalt zu befreien. Allerdings war die Kirche theils durch
die Begehrlichkeit der Geistlichkeit nach weltlichen Vortheilen,
theils durch die von den Fürsten geübte Simonie (d. i.
willkührliche Vergabung geistlicher Ämter um Geld und aus
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Extrahierte Personennamen: Rudolf_Iii_von
Burgund Rudolf Heinrich Heinrich Heinrich_iv( Heinrich Hanno_von_Köln Gregor_Vh Gregor
Extrahierte Ortsnamen: Niederburgund Deutschland Bremen Sachsen Sachsen
tz. 73. Die Kreuzzüge.
197
sich jetzt, erkämpfte sich, trotz dem erneuerten Bannflüche, im
Kriege mit seinem Gegner die Krone wieder, und zog dann nach
Italien, um den Papst zu demüthigen. Er eroberte Rom,
schloß den Pabst in der Engelsburg ein und ließ sich von
einem andern durch ihn eingesetzten Papste krönen. Gregor
wurde zwar durch den Beistand des Normannercherzogs von
Apulien befreit, starb aber in der Fremde (zu Salerno).
Heinrich selbst hatte durch neue Kämpfe mit andern
Gegenkönigen ein unruhiges Alter, und durch eine Empörung
seines eigenen Sohnes ein kummervolles Ende. — Dieser,
sein Sohn, Heinrich V (1106—1125), gerieth mit dem
Papste wegen des Investiturrechts in so heftigen Streit, daß
er sogar den Papst in der Pcterskirche gefangen nehmen ließ,
bis endlich der Streit durch einen zweckmäßigen Vergleich
auf eine Zeit lang beigelegt wurde, indem nämlich hinfort
die Bischöfse mit den geistlichen Rechten von dem Papste, mit
den weltlichen Rechten von dem Kaiser belehnt werden sollten.
T. Die Kreuzzüge.
73. ^er Geist jenes Zeitalters hatte bereits angefangen, den
Bestrebungen der weltlichen Mächte seine Theilnahme zu ent-
ziehen und mehr in den kirchlichen Lebensformen seine Be-
friedigung zu suchen (wie denn zu gleicher Zeit auch in den
mahommedanischen Staaten und in den buddhistischen Ländern
Hinterindiens die geistliche Herrschaft ihre größte Autorität
erlangte). Zur Erhebung der Hierarchie in der römischen
Kirche trugen das Meiste die bald nach Gregor's Tode be-
ginnenden Kreuzzüge bei, durch welche zugleich die christliche
Welt mit der mohammedanischen, wie bisher im Abendlande
auf spanischem Boden, so nun auch im Morgenlande auf
dem heiligen Boden der Wiege des Christglaubens selbst, in
Kampf trat.
Von Anfang an war den Christen das heilige Land,
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Extrahierte Personennamen: Gregor Heinrich Heinrich Heinrich_V Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Italien Rom Engelsburg Apulien Salerno Hinterindiens Christglaubens
203 $. 75. Die Ausbildung der Landeshoheit.
den Herzogen von Österreih und dehnte sich mehr und mehr
aus, ohne sich von dem deutschen Reiche zu trennen.
Nachdem Kaiser Albrecht von seinem Vetter Herzog Jo-
hann, dem er sein väterliches Erbe vorenthielt, 1308 ermordet
worden war, wurde Heinrichen, Graf von Luxemburg
gewählt, der seinem Hause Böhmen erwarb, dagegen ver-
gebens die kaiserliche Macht wieder in Italien geltend zu
machen suchte.
Nach seinem plötzlichen Tode erfolgte eine zwiespältige
Kaiserwahl (1314), so daß zwischen den Gewählten, Lud-
wig dem Bayern und Friedrich dem Schönen von
Österreich, ein heftiger Krieg um die Krone ausbrach, der
fortdauerte, bis Ludwig durch die Schlacht bei Ampfing
(1322) die Oberhand bekam. Doch hatte er von den Päpsten,
die ihn fortwährend mit Bann und Interdict verfolgten, viel
zu leiden; aber die Treue seiner Stände und zuletzt der
1338 von dem Kurverein zu Rense (d. i. von den daselbst ver-
einigten Kurfürsten) gefaßte Beschluß, daß forthin der
Kaiser seine Würde und Macht ohne päpstliche Be-
stätigung aus üben könne, erhielt nicht nur ihn, sondern
auch die Würde der deutschen Nation aufrecht: denn
Papst Johann Xxii hatte (auf Betrieb des Königs von
Frankreich) die Prüfung der Kaiserwahl, ja die Reichsver-
wesung in Anspruch genommen und sogar die deutsche Krone
einem französischen Prinzen geben wollen (— wie denn über-
haupt Frankreichs Könige im Verlaufe der Geschichte gar oft
die deutsche Kaiserwürde an sich zu bringen suchten).
Ludwig's Nachfolger, Karl Iv von Luxemburg (1347),
sorgte mehr für sein Böhmen, als für Deutschland, und vergab
aus Eigennutz den kaiserlichen Rechten sehr viel, schützte aber
1336 durch die goldene Bulle, wodurch das Wahlrecht der
Kurfürsten festgesetzt wurde, die Kaiserwahl gegen fremde
Eingriffe; wiewohl dadurch zugleich die Fürstenmacht ein
noch größeres Übergewicht bekam, als sie vorher schon
über die Kaisermacht hatte. Karl war der letzte Kaiser, der sich
zugleich als König von Burgund krönen ließ. (S.§.79a.e.)
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Extrahierte Personennamen: Albrecht_von_seinem_Vetter_Herzog_Jo- Albrecht Friedrich Friedrich Ludwig Johann_Xxii Johann Karl_Iv_von Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Luxemburg Italien Lud- Ludwig Frankreich Frankreichs Luxemburg Deutschland Burgund
210 §. 76. Die Kirche in ihrer tiefsten Erniedrigung.
brochen, indem der griechische Patriarch in Constantinopel,
Michael Cerularius, durch seinen Streit mit dem Papste
in Rom, und die darauffolgende gegenseitige Verdammung
imjahre 1053 die Lostrennung der morgenländischen
oder griechischen Kirche von der abendländischen
oder römischen (lateinischen) herbeiführte. — In der
römischen Kirche trat hierauf im 12. Jahrhundert ein heftiger,
bis zu Gewaltthätigkeiten gehender Gegensatz gegen den welt-
lichen Einfluß der Geistlichkeit auf, wurde aber durch die
Verbrennung Arnolds von Brescia, der in Rom eine
kirchlich-politische Reform bezweckte, unterdrückt.
Das verweltlichte Leben des größten Theiles der Geist-
lichkeit jener Zeit war allerdings nur geeignet, den in allen
Ständen eingerissenen Verfall der Sittenzucht zu beschleunigen.
Obgleich mehrere Päpste diesem Übel ernstlich zu steuern such-
ten, so gab es doch auch manche, die selber ihre hohe Würde
so entehrten, daß es kein Wunder war, wenn sich immer mehr
Stimmen gegen die vorhandenen Mißbräuche vernehmen ließen,
wie z. B. gegen das Ende des 14. Jahrhunderts in England
die Angriffe Wikleff's (Wpthcliffe's) auf das Ansehen des
Papstes und auf mehrere Kirchenlehren.
Den größten Schaden erlitt aber die römische Kirche durch
das in der letzten Hälfte des 14. Jahrhunderts eingetretene
päpstliche Schisma, indem nämlich schon unter Karl Iv
zwei Päpste, der eine zu Avignon in Frankreich, der andere
zu Rom, aufstanden und sich gegenseitig verfluchten, so daß
die ganze abendländische Christenheit gespalten und in große
Verwirrung und Roth versetzt wurde. Und als nachher vol-
lends noch ein dritter Papst (in Spanien) hinzukam, und
alle drei sich zur Erhaltung ihres Hofes die größten Geld-
erpressungen erlaubten, so wurde die Sehnsucht nach einer
Verbesserung der Kirche an Haupt und Gliedern
immer stärker, und in ganz Europa der Wunsch, daß man
durch ein Concilium helfen möchte, immer lauter und allge-
meiner.
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Extrahierte Personennamen: Michael_Cerularius Karl_Iv Karl Roth
Extrahierte Ortsnamen: Constantinopel Rom Brescia Rom England Avignon Frankreich Rom Spanien Europa
260 §. 9l Die Religionskriege in Deutschland.
neue Papst Julius Iii verlegte das Concil wieder nach Trient
zurück, und da jetzt auch die deutschen Erzbischöffe und Prälaten
ihren Sitz dort einnahmen, so schickten auch einige protestantische
Fürsten, darunter Sachsen, ihre Theologen zum Concil. Schon
schien der Kaiser seinem Ziele, der Beschränkung päpstlicher Ge-
walt, nahe zu seyn, als sich plötzlich die auswärtigen Angelegen-
heiten wieder so drohend gegen ihn gestalteten, daß er es für
gut fand, vor Allem den Widerstand in Deutschland zu brechen.
Er befahl daher Moritzen, an dem widerspenstigen Magde-
burg die Reichsacht zu vollstrecken, und dieser schloß die
Stadt mit einem Heere ein.
Da aber ganz Deutschland den vom Kaiser ausgehenden
Druck täglich härter empfand und den Moritz als Urheber
desselben ansah und verabscheute; Moritz selbst aber mit des
Kaisers Politik unzufrieden war (theils weil dieser seinen
Schwiegervater fortwährend in hartem Gewahrsam hielt, theils
weil der Kaiser damit umgieng, seinen Sohn, den sp a n i sch e n
Philipp, den Deutschen zum Nachfolger im
Kaiserthum aufzudringen): so änderte Moritz plötz-
lich seine Gesinnung gegen den Kaiser. Er schloß insgeheim
mit einigen protestantischen Fürsten einen Bund und verschaffte
sich von König Heinrich Ii von Frankreich Geldhülfe gegen
das Versprechen, ihm dafür das Reichsvicariat von M e tz,
Tou), Verdun und Cambray (Kammerich) zu überlassen;
alsdann vertrug er sich mit der Stadt Magdeburg, brach mit
seinen Bundesgenossen Wilhelm von Hessen und Mark-
graf Albrechtvonbrandenburg-Culmbach gegen
den Süden auf und überfiel den nichts Arges ahnenden
Kaiser in Innsbruck, so daß dieser kaum Zeit hatte
nach Kärnthen zu entfliehen.
Hierauf berief sein Bruder, König Ferdinand, die pro-
stantischen und katholischen Fürsten zu einem Fürstentag nach
Passau, auf welchem
1832 im Passauer Vertrag den Protestanten Augsburgischer
Confession völligegewifsensfreiheit eingeräumt und die
bürgerliche Rechtsgleichheit in Aussicht gestellt wurde. Nachdem
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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Extrahierte Personennamen: Julius_Iii Moritz Moritz Philipp Philipp Moritz_plötz- Heinrich_Ii_von_Frankreich_Geldhülfe Heinrich Wilhelm Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Sachsen Deutschland Deutschland Verdun Magdeburg Hessen Albrechtvonbrandenburg-Culmbach
242
tz. 88. Anfang der Reformation.
Groß war das in der damaligen Kirche eingerissene
Sittenverderbniß, unerhört die Unwissenheit der meisten
Geistlichen, arg vernachlässigt die Kenntniß der heiligen
Schrift und die Führung des Predigt- und Seelsorgeramtes,
entsetzlich der daher rührende Aberglaube des Volkes. Die
Erfahrungen, welche die Kirche in dem Kampfe mit den
zum Theil wahren, zum Theil freilich auch irrthümlichen
Bestrebungen der Waldenser, Wpkleffiten und Hussiten ge-
macht hatte, waren von ihr nicht als Mahnungen zur eig-
nen freiwilligen Selbsterneurung benützt worden. In un-
begreiflicher Sicherheit schritten vielmehr ihre damaligen
Leiter (namentlich ein Papst Alexander Vi) auf der gefährli-
chen Bahn fort, die zuletzt nothwendig zu einer, für alle
Theile unerwarteten Entscheidung führen lüußte.
Zu dieser Entscheidung kam es unter Papst Leo X, der,
um den Prachtbau der Peterskirche in Rom fortführen und
vollenden zu können, einen Ablaß ausschrieb, von dessen
Ertrag im nördlichen Deutschland ein Theil dem Erzbischof
von Mainz zufallen sollte. Dieser stellte dann Ordensgeist-
liche an, die in den deutschen Ländern umherzogen und gegen
bestimmte Geldtaren Vergebung der Sünden verkauften.
Einer dieser Ablaßverkäufer, der Dominikaner Johann
Tetzel, welcher dieses Geschäft in Sachsen betrieb, verfuhr
dabei auf eine so unverantwortliche Art, daß der Professor
der Theologie an der Universität Wittenberg, » Martin
Luther, welcher an seinen Beichtkindern die unglücklichen
Folgen jenes Ablaßverkaufes wahrnahm, sich getrieben fühlte,
1817 am 31. October in fünf und neunzig Thesen oder theologi-
schen Streitsätzen, die er an die Schloßkirche zu Wittenberg
anschlug, diesen Mißbrauch zu rügen und zugleich die un-
beschränkte Gewalt des Papstes zu bestreiten. Dies war der
Anfang zur Reformation.
Luther, der Sohn eines Bergmanns aus Möhra in der
Grafschaft Mannsfeld, war am 10. Nov. 1483 zu Eisleben
geboren, studierte zu Erfurt anfangs die Rechtswissenschaft,
widmete sich aber nachher, erschüttert durch den plötzlichen
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Extrahierte Personennamen: Alexander Alexander Leo_X Leo Johann
Tetzel Johann Martin
Luther
Extrahierte Ortsnamen: Rom Deutschland Mainz Sachsen Wittenberg Wittenberg Möhra
176 §. 65. Der Sieg des Christentums über das Heidenthum.
wurden vom 3. Jahrhundert an nur diejenigen Bi schösse
als Stellvertreter Christi angesehen, die von der Kirche
zu ihrem Amte verordnet, d. i. von don versammel-
ten Bischöffen der Provinz, jedoch stets nur mit Zuziehung
der betreffenden Gemeinde, gewählt waren. (Denn vorher
hatten die Kirchengemeinden allein das Recht gehabt, ihre
Bischöffe zu verordnen.)
Obgleich alle Bischöffe gleiche Rechte hatten, so waren
doch diejenigen unter ihnen die angesehensten, welche in den
Hauptstädten Rom und Constantinopel, und in den
Muttergemeinden Jerusalem, A n t i o ch I a und Al e r a n-
d r7a ihren Sitz hatten und deßwegen die Synoden (Con-
eilien, Kirchenversammlungen) leiteten. Auf diesen Synoden
wurden die allgemeinen Angelegenheiten der Kirche besprochen
und die Reinheit der Kirchenlehre gewahrt.
So z. B. hatte sich eben unter der Regierung Constantinos
durch den Bischof Arius ein Streit über das Verhältniß
Christi zu Gott erhoben, der die ganze Kirche zu spalten
drohte: daher Constantin
32ñ die allgemeine Kirchenversammlung zu Nicaa be-
rief, auf welcher die schriftwidrige Lehre des Arius verworfen
und das nicänischeglaubensbekenntniß aufgestellt
wurde. Und als der römische Bischof, der bereits das höchste
Ansehen in Anspruch nahm, sich den Begünstigungen, die der
Bischof von Constantinopel erfuhr, entgegensetzte, so bestimmte
das allgemeine Concilium zu Constantinopel (381) dem letz-
tern den Rang gleich nach jenem, weil Constantinopel Neu-
Nom sey.
Von Constantin's drei sittenlosen Söhnen, unter die er
bei seinem Tode das Reich getheilt hatte, vereinigte zuletzt
Confiantius wieder das ganze Reich, erhöhte den Glanz
der christlichen Kirche und räumte besonders der Geistlichkeit
viele Macht ein. Doch mit der Gunst, welche das Christenthum
bei den Mächtigen der Erde fand, und mit dem steigenden äußern
Glanz und Reichthum der Kirche nahm bald die hohe Einfalt
und Demuth, die innere Kraft und Lauterkeit des Lebens und
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Extrahierte Personennamen: Christi Constantinos Constantin Demuth
Extrahierte Ortsnamen: Hauptstädten_Rom Constantinopel Jerusalem Christi Nicaa Constantinopel Constantinopel Constantinopel
194
§. 72. Das Kaiserthum und das Papftthum.
und des äußern Friedens, der Papst der Wächter der heiligen
Zucht und sittlichen Ordnung seyn, jener mit seiner weltlichen
Macht die Kirche schützen, dieser mit seinen geistlichen Mitteln
den Staat unterstützen. In diesem Gleichgewichte stand die
weltliche und geistliche Gewalt zu Karls des Großen Zeit.
Nach seinem Tode suchte zuerst die geistliche Gewalt
eine überwiegende Stellung einzunehmen, indem
sie auf Absetzung Ludwigs des Frommen drang und auf die
Seite Lothar's trat. Den Deutschen dagegen gelang es,
dieses Bestreben der geistlichen Gewalt zurückzudrängen und die
weltliche Selbstherrschaft zu behaupten, durch Otto den Großen
aber das Kaiserthum über das Papstthum zu erheben.
Weil nun aber deswegen die deutschen Kaiser sich ihre
Krönung von den Päpsten meist erkämpfen mußten, und
außerdem durch die Widerspenstigkeit der Fürsten in
der Behauptung ihrer Kaisermacht so vielfach gehemmt waren:
so suchten sie sich in den Bi sch offen eine Gegenstütze zu
bereiten und vereinigten mit den Bisthümern die Graf-
schaftsrechte; und da natürlich die Vereinigung der geist-
lichen und weltlichen Gewalt den Bischöffen Vortheil brachte
so waren sie dem Kaiser ganz zu Willen, und dieß um so
lieber, weil der Papst seit dem 9. Jahrhundert die
Selbstständigkeit der bischöflichen Macht vollends
zu brechen und sie seiner kirchlichen Alleinherrschaft
zu unterwerfen gesucht hatte.
Auf diese Weise wurde das frühere Gleichgewicht, in
welchem vorher die beiden höchsten Häupter der Christenheit
zu einander standen, gestört, und Kaiserthum und Papstthum
bildeten nur zu oft einen Gegensatz, der früher oder später
selbst für den leicht zu weit greifenden Sieger nachtheilig
werden mußte, wie sich das besonders deutlich offenbarte, als
auf die sächsischen Kaiser
1024—1125 die salischen Kaiser oder die Kaiser aus dem
salisch-fränkischen Stamme folgten.
Die Reihe derselben beginnt mit Konrad U (1024-1039),
welcher dem Kaiserthume sowohl in Deutschland, als in Jta-
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Extrahierte Personennamen: Karls Ludwigs Otto Konrad
196 §. 72. Das Kaiserthum und das Papstthum.
Gunst an Unwürdige) in argen Sittenverfall gerathen, und
besonders hatte Heinrich Iv dergleichen willkührliche Ein-
griffe in die kirchlichen Rechte am weitesten getrieben. Daher
hielt sich Gregor zur Reinigung und Erledigung der Kirche
berufen.
Um die Kirche zu reinigen, schärfte er das Verbot
der Simonie und übte strenge Zucht gegen unwürdige Geist-
liche; um die Kirche selbstständig zu machen, sprach er
1) den Königen das Jnvestiturrecht ab, d. i. verbot ihnen,
die Bischöffc mit Ring und Stab, als den Zeichen ihrer
geistlichen Rechte, zu belehnen; führte 2) das schon von
früheren Synoden geforderte, aber bisher meist unbeachtet
gebliebene Gebot des Cölibats oder der Ehelosigkeit der
Geistlichen durch, damit sie nicht durch die Sorge für ihre
Familien genöthigt wären, sich von der Gunst der Fürsten
abhängig zu machen; erneuerte 3) die schon seit 865 vom
päpstlichen Stuhl (auf den Grund der Pseudo-isidorifchen
Decretalen) ausgestellte Behauptung, daß der Papst über den
Aussprüchen der Concilien stehe, und nahm 4) das Recht in
Anspruch, Könige ab- und einzusetzen. Dadurch bahnte er für
seine Nachfolger den Weg zur Herrschaft über die welt-
lichen Reiche, und gab auf Jahrhunderte hinaus der
Kirche die Übermacht.
Heinrich erfuhr zuerst diese Macht: denn als er, aufge-
fordert, sich in Rom vor dem Papste zu verantworten, dieß
veweigerte, wurde er mit dem Bannflüche belegt; und als er
auf die Drohung der Fürsten, daß sie einen andern Kaiser
wählen würden, wenn er nicht binnen Jahresfrist freige-
sprochen wäre, zu diesem Ende nach Italien gieng, mußte sich
10t7 Heinrich zu Canossa vor Gregor drei Tage lang
baarfuß und im Büßerhemde auf das schimpflichste demüthigen,
worauf ihn zwar der Papst lossprach, aber ihm die Aus-
übung seiner Königsrechte untersagte, bis die Fürsten ent-
schieden haben würden.
Diese aber hatten unterdessen den Herzog Rudolf von
S ch w ab en zum Gegenkönig gemacht. Doch Heinrich ermannte
TM Hauptwörter (50): [T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T56: [Papst Kaiser Rom Heinrich König Kirche Gregor Bischof Italien Papste]]
TM Hauptwörter (200): [T77: [Papst Bischof Kaiser Rom Kirche König Heinrich Erzbischof Gregor Papste]]
Extrahierte Personennamen: Heinrich_Iv Heinrich Gregor Gregor Heinrich Heinrich Heinrich_zu_Canossa Heinrich Gregor Rudolf Rudolf Heinrich Heinrich